A. Allgemeines
medienarchiv.com
ist eine Website, die Bildmaterial aus verschiedenen Quellen
präsentiert. Es gibt einen redaktionellen Teil, der Wissenswertes
über aktuelle Fragen der Fototechnik behandelt.
Die Fotografien stammen aus der Fotosammlung von Thomas Gade.
Darin sind teilweise fremde Bilder aus Nachlässen und solche,
die vom ihm produziert wurden. Zudem werden Fotoserien von Sandro
Most, Hans Martin Sewcz und Ludger Wimberg vorgestellt. Potenziellen
Bildnutzern steht es frei, sich direkt mit den Fotografen in
Verbindung zu setzen.
Bildmaterial wird grundsätzlich digital zur Verfügung
gestellt. Die Übermittlung erfolgt mit den gängigen
Verfahren der Datenfernübertragung wie Leonardo oder Fritzdata
oder auf einer CD Rom. Die Daten werden mit einem aktuellen
Virenscanner auf Computerviren geprüft. Dennoch wird keine
Gewährleistung für Schäden aus dem Umgang mit
unseren Fotos übernommen. Andere Formen der Verfügbarkeit
sind verhandelbar. Der Autor Ludger Wimberg hat eine Ausstellung
mit Kinderfotos aus vielen Ländern, die in Absprache mit
ihm von ihm ausgeliehen werden kann.
Alle Angebote, Lieferungen, elektronische Übermittlungen
und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich
freibleibend. Sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich
vereinbart wurde, gelten die Regeln auf dieser Seite. Geschäftsbestimmungen
etwaiger Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen
o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen. Eventuelle
Fragen sind vor einer Nutzung schriftlich mit dem Autoren zu
klären.
Sind den Fotografen oder Eigentümern von
Bildsammlungen Nutzungseinschränkungen hinsichtlich der
Verwendung ihres Materials bekannt, werden diese bei digitalem
Material in der IPTC-Beschriftung genannt und/oder bereits auf
den Präsentationtableaus vermerkt. Für Einträge
dieser Art sind die Autoren oder Besitzer (bei Sammlungen) zuständig
und bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten wegen fehlender Einträge
selber verantwortlich. Der verantwortliche Autor der Archivphotos
Website lehnt jedwede Verantwortung für eine durch Dritte
angefochtene Verwendung des Materials ab. Grundsätzlich
ist davon auszugehen, dass die Bilder Dokumentaraufnahmen sind
und keine Modelreleases bestehen. Dies ist bei Nutzungen von
Veröffentlichenden zu berücksichtigen. Jeder Nutzung,
welche eventuell dargestellte Personen, Handlungen und Regionen
verunglimpft und/oder herabwürdigt, wird grundsätzlich
widersprochen. Dies gilt besonders im Kontext Bild und Text.
Der
Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor
jeder Nutzung der Bilder, die Art der beabsichtigten Nutzung
anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erklären
die Fotografen oder Besitzer der Bilder ihr Einverständnis
zur Nutzung des Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des Bestellers
nicht der Nutzungsart, gilt das Nutzungseinverständnis
als nicht erteilt.
Die Bilddateien sind nach ihrer vereinbarten Verwendung zu löschen.
Sie werden ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten
im Sinne des Urheberrechts zur Verfügung gestellt.
B. Honorare
Die Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies
gilt auch bei der Verwendung eines Bildes als Vorlage für
Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellten Fotos, bei Verwendung
für Layoutzwecke und Kundenpraesentation sowie bei
Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing,
elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken
Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden.
Dioe Honorare für Bildnutzungen und/oder Bearbeitungsarbeiten
sind vor der Verwendung mit den jeweiligen Autoren zu vereinbaren.
Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung. Erfolgt
keine Honoraranfrage durch den Besteller, wird nach den jeweils
aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandgesellschaft Foto-Marketing
abgerechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben, kann
der Bildautor bzw. Bildrechteinhaber ein Pauschalhonorar anzusetzen.
Alle Honorarangaben verstehen sich stets netto ohne Umsatzsteuer
und Künstlersozialversicherungsabgabe. Falls im konkreten
Fall nichts anderes vereinbart wurde, gelten die vorgeschlagenene
Honorare der aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing als vereinbart. Jede Honorierung der Nutzung
oder des Aufwands wird einzeln vereinbart.
Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für
den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten
Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig
und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung (Email, Fax,
Brief).
Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Plattencover,
ein Prospekt, etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist
auf das darauf erkennbare Fotomotiv erneut ein Honorar fällig,
unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für
das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang.
Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der
Verwender hat medienarchiv.com ueber den neuen Verwendungszweck
zu informieren und sich Zustimmung zur Nutzung erteilen zu lassen.
Bei nicht genehmigter Verwendung des Bildmaterials wird vorbehaltlich
weiterer Schadenersatzansprueche ein Mindesthonorar in Höhe
des dreifachen Nutzungshonorars fällig. Die freie Weitergabe
des Materials gilt als unberechtigte, nicht genehmigte Verwendung
des Materials. Low Resolution Dateien dürfen jedoch für
Ansichts- und Layoutzwecke im Originalzustand (jpg) kostenfrei
weitergegeben werden, sofern die IPTC/Bildinformationen innerhalb
der Bilddateien nicht beseitigt oder verändert wurden.
Eine Unterlassung des Bild- oder Textquellennachweises führt
zu einem Honoraraufschlag von 100%.
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart
werden und bedingen einen vorher zu vereinbarenden Aufschlag.
Viele medienarchiv.com-Fotos sind in der Datenbank von www.mecom.de.
Der Download eines Fotos bei mecom wird jeweils mit 8 €
in Rechnung gestellt. Damit sind keinerlei Nutzungshorare beglichen.
Sie werden zusätzlich berechnet.
Bilderklau für Ebay Auktionen und sonstige Websites: Es
kommt vor, dass Webmaster oder Verkäufer bei Ebay Bilder
und Texte von medienarchiv.com verwenden. Erfolgt dieses unauthorisiert
und/oder ohne Nennung der Quelle, erhalten die Anbieter, falls
(noch) möglich, Emails mit der Aufforderung, die Auktion
sofort zu stoppen oder die Bilder auszutauschen. Setzen Anbieter
ihre Auktion unverändert fort, wird pro Bild ein Honorar
in Höhe von 50 Euro berechnet, sofern der Anbieter seine
Adressdaten nach einmaliger Aufforderung zur Rechnungslegung
verfügbar macht. Für kopiere Texte werden ebenfalls
Honorare erhoben. Eine Unterlassung des Bild- oer Textquellennachweises
führt zu einem Honoraraufschlag von 100%. Die nicht authorisierte
Verwendung führt zu einem Aufschlag von 300%.
D.
Verfuegungsbeschraenkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
Grundsätzlich wird das Nutzungsrecht am fotografischen
Urheberrecht uebertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen,
die vom Inhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen
(z.B. Werke der bildenden und Darstellenden Kunst). Die
Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Einwirkung
von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen
usw. obliegt dem Verwender. Die Fotos werden nur zur vertragsgemäßen
Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter
Verwendung wieder zurückzugeben bzw. im elektronischen
Speicher zu löschen. Die vertraglich eingeräumten
Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im
vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen
der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte
sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung erlaubt. Besonders
im Falle einer beabsichtigten werblichen Nutzung des Bildmaterials
ist die vorherige Zustimmung des Autoren oder Besitzers einzuholen.
Soweit bei einer werblichen Nutzung Persönlichkeitsrechte
einer abgebildeten Person verletzt werden können, obliegt
die Einholung der Freigabe dem Nutzer. Kommt es aufgrund einer
nicht eingeholten Zustimmung zu Schadenersatzansprüchen
der verletzten Person, hat der Nutzer den Autoren, den verantwortlichen
Autor von Archivphotos oder den Besitzer von gesammelten Bildern
von diesen Schadensersatzansprüchen freizuhalten. Die Zustimmung
zur Übertragung von Nutzungsrechten ist auch dann nicht
entbehrlich, denn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung
eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen
eines Unternehmens erfolgte (§ 34 Abs. 3 Urheberrechtsgesetz);
diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gemäß
§ 34 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz anzusehen.
Eine Veränderung des urheberrechtlich geschützten
Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder
elektronische Hilfsmittel bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Bei Verstössen hiergegen sind die Autoren oder Besitzer
berechtigt, daß dreifache des für die Verwendungsart
üblichen Honorars gemäß den Honorarempfehlungen
der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing oder des ursprünglich
vereinbarten Honorars zu berechnen. Tendenzfremde Verwendungen
und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen,
die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen
koennen, sind unzulässig.
Die Weitergabe von hochaufgelösten Dateien oder das permanente
Speichern der Bilddateien ist nur mit Zustimmung des Fotografen
oder Bildeigentümers erlaubt.
Der Nutzer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze
des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender
bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung.
Fuer eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnenstellende
Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung.
Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen
Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten
kann grundsätzlich nur mit Angabe ihrer Namen und nur redaktionell
erfolgen.
Die Fotografen und Bildeigentümer können keine Schadensersatzanforderungen
übernehmen, die sich aus der Verwendung der Bilder ergeben.
Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerkes oder sonstigen
Mediums trägt in jedem Fall die Verantwortung selbst, auch
die aus dem Recht am eigenen Bild und die Verwendung des überlassenen
Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne die vorherige Einholung
unserer Zustimmung im Hinblick auf eine etwaige Verletzung von
Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen. Dies ist
besonders bei zeitgeschichtlichen Dokumentarfotografien, auf
denen sich fast immer Personen befinden, die zufällig im
Bild waren und kein Model-Release gezeichnet haben, zu beachten.
Die Fotografen oder Bildeigentümer behalten sich die Übertragung
von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich
vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines
Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein
sollte, nicht an.
E. Urheberrecht, Belegexemplar
Die Fotografen und Bildeigentümer verlangen unter Hinweis
auf § 13 UrhG ausdrücklich einen Urhebervermerk, und
zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Zuordnung
zum jeweiligen Bild bestehen kann. Saemtliche Informationen
dazu stehen in den IPTC Feldern der Bilddateien. Das Material
darf nur verwendet werden, wenn die Moeglichkeit besteht, diese
Informationen zu lesen oder entsprechende Informationen von
den Fotografen oder Bildeigentümern angefragt wurden. Sammelbildnachweise
reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls
die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt.
Unterbleibt diese Namensnennung, so haben die Autoren oder die
Besitzer der Bilder Anspruch auf Schadensersatz in Form eines
Zuschlages von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich
eventueller Verwaltungskosten. Bei der Abrechnung ist genau
anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle
verwendet wurde. Der Verwender hat Archivphotos bzw. den verantwortlichen
Autoren dieser Website von aus der Unterlassung der Urhebervermerke
resultierender Ansprüche Dritter freizustellen. Das Namensnennungsrecht
kann nicht durch erhöhtes Honorar abgegolten werden.
Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen
oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung
getroffen wurde.
Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt
jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.
Von jeder Veröffentlichung im Druck sind den Fotografen
oder Bildeigentümern gemaeß § 25 VerlagsG. mindestens
zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos
zuzuschicken.
F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
Die Rechnungen der Fotografen oder Sammlungsinhaber sind stets
ohne Abzug innerhalb 30 Tagen zahlbar.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile,
soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Berlin.
Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsregeln nichtig sein,
so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
davon berührt.