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Info Fotografie Impressum Autoren  

 

Allgemeine Grundsätze                                                (Stand vom 12. 1. 2005)


A. Allgemeines

medienarchiv.com ist eine Website, die Bildmaterial aus verschiedenen Quellen präsentiert. Es gibt einen redaktionellen Teil, der Wissenswertes über aktuelle Fragen der Fototechnik behandelt.

Die Fotografien stammen aus der Fotosammlung von Thomas Gade. Darin sind teilweise fremde Bilder aus Nachlässen und solche, die vom ihm produziert wurden. Zudem werden Fotoserien von Sandro Most, Hans Martin Sewcz und Ludger Wimberg vorgestellt. Potenziellen Bildnutzern steht es frei, sich direkt mit den Fotografen in Verbindung zu setzen.

Bildmaterial wird grundsätzlich digital zur Verfügung gestellt. Die Übermittlung erfolgt mit den gängigen Verfahren der Datenfernübertragung wie Leonardo oder Fritzdata oder auf einer CD Rom. Die Daten werden mit einem aktuellen Virenscanner auf Computerviren geprüft. Dennoch wird keine Gewährleistung für Schäden aus dem Umgang mit unseren Fotos übernommen. Andere Formen der Verfügbarkeit sind verhandelbar. Der Autor Ludger Wimberg hat eine Ausstellung mit Kinderfotos aus vielen Ländern, die in Absprache mit ihm von ihm ausgeliehen werden kann.

Alle Angebote, Lieferungen, elektronische Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend. Sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die Regeln auf dieser Seite. Geschäftsbestimmungen etwaiger Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen. Eventuelle Fragen sind vor einer Nutzung schriftlich mit dem Autoren zu klären.

Sind den Fotografen oder Eigentümern von Bildsammlungen Nutzungseinschränkungen hinsichtlich der Verwendung ihres Materials bekannt, werden diese bei digitalem Material in der IPTC-Beschriftung genannt und/oder bereits auf den Präsentationtableaus vermerkt. Für Einträge dieser Art sind die Autoren oder Besitzer (bei Sammlungen) zuständig und bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten wegen fehlender Einträge selber verantwortlich. Der verantwortliche Autor der Archivphotos Website lehnt jedwede Verantwortung für eine durch Dritte angefochtene Verwendung des Materials ab. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Bilder Dokumentaraufnahmen sind und keine Modelreleases bestehen. Dies ist bei Nutzungen von Veröffentlichenden zu berücksichtigen. Jeder Nutzung, welche eventuell dargestellte Personen, Handlungen und Regionen verunglimpft und/oder herabwürdigt, wird grundsätzlich widersprochen. Dies gilt besonders im Kontext Bild und Text.

Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor jeder Nutzung der Bilder, die Art der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erklären die Fotografen oder Besitzer der Bilder ihr Einverständnis zur Nutzung des Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der Nutzungsart, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt.

Die Bilddateien sind nach ihrer vereinbarten Verwendung zu löschen. Sie werden ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts zur Verfügung gestellt.

B. Honorare

Die Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei der Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellten Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpraesentation sowie bei  Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden.

Dioe Honorare für Bildnutzungen und/oder Bearbeitungsarbeiten sind vor der Verwendung mit den jeweiligen Autoren zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller, wird nach den jeweils aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandgesellschaft Foto-Marketing abgerechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben, kann der Bildautor bzw. Bildrechteinhaber ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben verstehen sich stets netto ohne Umsatzsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe. Falls im konkreten Fall nichts anderes vereinbart wurde, gelten die vorgeschlagenene Honorare der aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing als vereinbart. Jede Honorierung der Nutzung oder des Aufwands wird einzeln vereinbart.

Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung (Email, Fax, Brief).

Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Plattencover, ein Prospekt, etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist auf das darauf erkennbare Fotomotiv erneut ein Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat medienarchiv.com ueber den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich Zustimmung zur Nutzung erteilen zu lassen.

Bei nicht genehmigter Verwendung des Bildmaterials wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprueche ein Mindesthonorar in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars fällig. Die freie Weitergabe des Materials gilt als unberechtigte, nicht genehmigte Verwendung des Materials. Low Resolution Dateien dürfen jedoch für Ansichts- und Layoutzwecke im Originalzustand (jpg) kostenfrei weitergegeben werden, sofern die IPTC/Bildinformationen innerhalb der Bilddateien nicht beseitigt oder verändert wurden.

Eine Unterlassung des Bild- oder Textquellennachweises führt zu einem Honoraraufschlag von 100%.

Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen vorher zu vereinbarenden Aufschlag.

Viele medienarchiv.com-Fotos sind in der Datenbank von www.mecom.de. Der Download eines Fotos bei mecom wird jeweils mit 8 € in Rechnung gestellt. Damit sind keinerlei Nutzungshorare beglichen. Sie werden zusätzlich berechnet.

Bilderklau für Ebay Auktionen und sonstige Websites: Es kommt vor, dass Webmaster oder Verkäufer bei Ebay Bilder und Texte von medienarchiv.com verwenden. Erfolgt dieses unauthorisiert und/oder ohne Nennung der Quelle, erhalten die Anbieter, falls (noch) möglich, Emails mit der Aufforderung, die Auktion sofort zu stoppen oder die Bilder auszutauschen. Setzen Anbieter ihre Auktion unverändert fort, wird pro Bild ein Honorar in Höhe von 50 Euro berechnet, sofern der Anbieter seine Adressdaten nach einmaliger Aufforderung zur Rechnungslegung verfügbar macht. Für kopiere Texte werden ebenfalls Honorare erhoben. Eine Unterlassung des Bild- oer Textquellennachweises führt zu einem Honoraraufschlag von 100%. Die nicht authorisierte Verwendung führt zu einem Aufschlag von 300%.

D. Verfuegungsbeschraenkung, Haftung, Verwertungs- und   Urheberrechte

Grundsätzlich wird das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht uebertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Inhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und  Darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Einwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender. Die Fotos werden nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung wieder zurückzugeben bzw. im elektronischen Speicher zu löschen. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung  im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich  eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung erlaubt. Besonders im Falle einer beabsichtigten werblichen Nutzung des Bildmaterials ist die vorherige Zustimmung des Autoren oder Besitzers einzuholen. Soweit bei einer werblichen Nutzung Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person verletzt werden können, obliegt die Einholung der Freigabe dem Nutzer. Kommt es aufgrund einer nicht eingeholten Zustimmung zu Schadenersatzansprüchen der verletzten Person, hat der Nutzer den Autoren, den verantwortlichen Autor von Archivphotos oder den Besitzer von gesammelten Bildern von diesen Schadensersatzansprüchen freizuhalten. Die Zustimmung zur Übertragung von Nutzungsrechten ist auch dann nicht entbehrlich, denn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens erfolgte (§ 34 Abs. 3 Urheberrechtsgesetz); diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gemäß § 34 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz anzusehen.

Eine Veränderung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Bei Verstössen hiergegen sind die Autoren oder Besitzer berechtigt, daß dreifache des für die Verwendungsart üblichen Honorars gemäß den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing oder des ursprünglich vereinbarten Honorars zu berechnen. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen koennen, sind unzulässig.

Die Weitergabe von hochaufgelösten Dateien oder das permanente Speichern der Bilddateien ist nur mit Zustimmung des Fotografen oder Bildeigentümers erlaubt.

Der Nutzer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Fuer eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnenstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.

Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann grundsätzlich nur mit Angabe ihrer Namen und nur redaktionell erfolgen.

Die Fotografen und Bildeigentümer können keine Schadensersatzanforderungen übernehmen, die sich aus der Verwendung der Bilder ergeben. Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerkes oder sonstigen Mediums trägt in jedem Fall die Verantwortung selbst, auch die aus dem Recht am eigenen Bild und die Verwendung des überlassenen Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne die vorherige Einholung unserer Zustimmung im Hinblick auf eine etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen. Dies ist besonders bei zeitgeschichtlichen Dokumentarfotografien, auf denen sich fast immer Personen befinden, die zufällig im Bild waren und kein Model-Release gezeichnet haben, zu beachten.

Die Fotografen oder Bildeigentümer behalten sich die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.

E. Urheberrecht, Belegexemplar

Die Fotografen und Bildeigentümer verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich einen Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Saemtliche Informationen dazu stehen in den IPTC Feldern der Bilddateien. Das Material darf nur verwendet werden, wenn die Moeglichkeit besteht, diese Informationen zu lesen oder entsprechende Informationen von den Fotografen oder Bildeigentümern angefragt wurden. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Unterbleibt diese Namensnennung, so haben die Autoren oder die Besitzer der Bilder Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlages von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich eventueller Verwaltungskosten. Bei der Abrechnung ist genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde. Der Verwender hat Archivphotos bzw. den verantwortlichen Autoren dieser Website von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierender Ansprüche Dritter freizustellen. Das Namensnennungsrecht kann nicht durch erhöhtes Honorar abgegolten werden. 

Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde. 

Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.

Von jeder Veröffentlichung im Druck sind den Fotografen oder Bildeigentümern gemaeß § 25 VerlagsG. mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges

Die Rechnungen der Fotografen oder Sammlungsinhaber sind stets ohne Abzug innerhalb 30 Tagen zahlbar.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Berlin. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsregeln nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht davon berührt.

Rechtshinweis:


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