Bilderklau im Internet. Von Wasserzeichen und Fotos

In einem Forum wurden die Wasserzeichen in meinen Bildern kritisiert. Die geschah wegen einer Bilderserie über Nordafrika. Ich hatte in einem Beitrag um Hilfe bei der Erschließung gebeten, da mir die Ortskenntnisse fehlen. Im Forum wuestenschiff.de tummeln sich Nordafrikakenner, die Motive identifizieren können. Die Aufnahmen stammen aus dem Jahre 1932. Die  großformatigen Negative wurden vor einigen Jahren von den Erben gekauft. Ich habe die Bilder gescannt, sie bearbeitet und eine Präsentation im Web erstellt. Seit vielen Jahren sammele ich Fotonachlässe. Ursprünglich war die Aktion neben meinem grundsätzlichen Interesse an alten Fotografien mit kommerziellen Erwägungen verbunden, die sich seit Mitte der 2010er Jahre durch das Aufkommen der Pennystockagenturen und dem kostenlosen Angebot von unglaublich vielen alten Fotos in den Online-Archiven der Museen bis hin zu Wikipedia mehr oder weniger aufgelöst haben.

Daher habe ich beschlossen, meine offenen Arbeiten auf diesem Gebiet in diesem Jahr abzuschließen und alle meine Scans von den Nachlässen ins Netz zu stellen ohne auf eine Feinbeschriftung zu bestehen, die ich selbst in mehrjähriger Arbeit nur unvollkommen bewältigen könnte. In verschiedenen Foren informiere ich Communities über Bildbestände, die für den betreffenden Forenkreis interessant sein könnten. Nur so werde ich mit einem vertretbaren Aufwand noch zu einer vernünftigen Beschriftung der Bilder kommen, die bei einem großen gemischten Bestand extrem mühselig und zeitaufwendig ist. Ein Leser im Forum schrieb: “ … Für diese Bilder im Bereich Afrika, Erstellungsdatum 1932, sind die Bildrechte längst abgelaufen und eine Digitalisierung und eventuelle Bildbearbeitung …  erzeugen kein neues Copyright bzw. Recht am Bild; es ist nur eine Vervielfältigung.“

1932. Reisebus in Afrika. Vermutlich in Tunesien
Mit Wasserzeichen: 1932. Reisebus in Afrika. Vermutlich in Tunesien

Zu den Bildrechten: Copyright, Nutzungsrecht, Urheberrecht … Um diese Begriffe gibt es viele Mythen und international betrachtet andere Gesetze und Sitten. Früher wurden Fotografen in Amateure, Handwerker und Künstler eingeteilt. Ein Pressefotograf galt als Handwerker und lange Zeit hieß es, dass dessen Bilder 25 Jahre nach einer Erstveröffentlichung gemeinfrei seien. Das hat sich geändert und in dem Zusammenhang sind viele Verlage wegen der Veröffentlichung von Fotografien aus dem 2. Weltkriegs und der Nachkriegszeit zur Kasse gebeten worden. Die unauthorisiert veröffentlichten Bilder von Rosinenbombern während der Berliner Blockade haben den Fotografen und Erben nachträglich noch viel Geld eingebracht, obwohl die Verwendung erst nachträglich als Urheberrechtsverstoß definiert wurde. Für Künstler gilt in vielen Ländern, dass ihre Werke erst 75 Jahre nach ihrem Tod gemeinfrei werden. Es setzt sich immer mehr die Ansicht durch, dass Fotografen, egal ob Amateur, Berichterstatter oder Künstler als Künstler betrachtet werden. In dem Konvolut der Afrikabilder aus 1932 gibt es genug sehr guter Aufnahmen, die belegen, dass der Fotograf nicht einfach nur drauflos geknipst hat, sondern Bildern von hoher lichtbildnerischer Qualität erzeugte. Er ist in den 1990’ern gestorben.

Jemand, die/der sich die Mühe macht, alte Fotobestände zu kaufen, sie zu sichten, zu sortieren, zu scannen, zu beschriften etc. steht nicht ohne Ansprüche da. Alles andere wäre katastrophal für den Erhalt alter Fotos, weil die klassischen Bilderagenturen diese Arbeit aus wirtschaftlichen Gründen kaum noch übernehmen und um ihr Überleben kämpfen. Die Museen haben gar nicht die Kapazität, das Material zu verarbeiten. Ich habe 18 Jahre lang mit diversen kooperiert und weiss, wie lange viele sie brauchten, bis vorzeigbare Ergebnisse zustande kamen. Da mahl(t)en die Mühlen sehr langsam. Problematisch ist allerdings der Nachweis einer Rechtsübertragung. Geben Erben einen Nachlass ab, sollte man sich ein Schriftstück unterschreiben lassen, auf denen sie, namentlich genannt, den Urheber angeben, erklären, dass sie die Bilder mit allen vererbaren Rechten geerbt haben und diese mitsamt den Bildern an den Käufer, Sammler oder ein Museum übertragen. Ersatzweise hebt man die Korrespondenz oder Protokolle über den Kauf oder anderweitige Übernahme auf, um konkludentes Handeln nachzuweisen.

Häufig genug stellte ich fest, dass meine Fotos ohne Wasserzeichen schnell kopiert und woanders verwendet wurden. Das betraf besonders meine Bilder vom Fall der Mauer, dem Aufbau des Potsdamer Platzes und seltsamerweise vom Berliner Westhafen. Leute, die ihre Teleskope oder Scanner bei Ebay anboten, bedienten sich auf meiner Website photoinfos.com. Sogar in einer Publikation des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommerns habe ich eines meiner Fotos gefunden, das ohne vorherige Absprache verwendet wurde. Dann kamen Facebook & Co. mit Regeln, die alles andere als witzig waren. In den sozialen Netzen werden Bilder hemmungslos geteilt und praktisch gibt man seine Rechte an die Betreiber ab, die in Bilddateien eingebettete Infos löschen. Das möchte ich – wenigstens bei einigen Fotoserien – nicht ohne eine Hürde hinnehmen.

5 Gedanken zu „Bilderklau im Internet. Von Wasserzeichen und Fotos

  1. Willst Du auch in Zukunft finden, was Du suchst? Dass ich nicht lache! Wir werden auch in Zukunft mehr finden, als wir benötigen. Daran wird ein nationales Gesetz nicht ändern. Bei dem Niedergang der Medien und dem Wegfall der zahllosen Arbeitsplätze ist es eine Frage des Überlebens eines ganzen Branche, dass die Suchmaschinen damit klarkommen, dass bestimmte Inhalte nicht öffentlich angezeigt werden. Mit unserer ‚Alles kostenlos‘-Mentatlität haben wir uns den Ast, auf dem wir sitzen, beinahe abgesägt.

  2. „Trage Dich hier ein, wenn Du gegen das Leistungsschutzrecht bist …“ Diese Aufforderung von Google ist echt der blanke Hohn. Leistungsschutz bedeutet, das jemand für seine Leistung eine Gegenleistung bekommt. Das ist fair und richtig. Alles andere ist legitimierter Diebstahl. Wo bietet Google die Möglichkeit, den Gegenstandpunkt anzugeben?

  3. Hi,

    so einfach ist es ja auch nicht:

    >Für diese Bilder im Bereich Afrika, Erstellungsdatum 1932, sind die Bildrechte
    >längst abgelaufen

    Das gilt doch nur, wenn 2 Bedingungen erfüllt sind:
    1. Das Bild muss veröffentlicht sein
    2. Der Fotograf muss 50 bzw 75 Jahre tot sein

    Auch hierzu eine Meinung:

    > Jemand, die/der sich die Mühe macht, alte Fotobestände zu kaufen, sie zu
    > sichten, zu sortieren, zu scannen, zu beschriften etc. steht nicht ohne
    > Ansprüche da.

    WENN er/sie die Nutzungsrechte mit erworben hat. Wer allein die Dias/Negative/Abzüge erwirbt, kann sichten, sortieren, scannen, beschriften usw. Nutzungsrechte hat er/sie keine.
    Vor Gericht (allerdings auch nur dort!) muss der Besitz der behaupteten Rechte dann schon bewiesen werden: Erbschein, Übertragung der Nutzungsrechte. Wer nicht das passende Alter hat und wer nicht mal weiß (sondern zB hier die Seitenbesucher um Hilfe bitten muss*), wo einzelne Motive aufgenommen sind, wird es später schwer haben, diesen Nachweis zu führen, wenn ein Bild „geklaut“ worden ist.
    * = Nach der Logik (Jemand, die/der sich die Mühe macht, ….) müssten die Helfer/innen, die an der Motiv-Aufklärung durch Infos mitwirken, ja auch irgendwelche „Ansprüche“ haben ?!?!

    >> Ich sammle auch Nachlässe, Dias, Negative u. dergl. und ich bemühe mich IMMER und OHNE AUSNAHME, mir schriftlich die Nutzungsrechte übertragen zu lassen, wobei diejenigen dann aber auch immer eidesstattlich versichern müssen, im Besitz dieser Rechte zu sein, und dies soweit nur möglich irgendwie zu belegen. Je mehr man hat, desto besser. Nur so als Tip. Wenn dann aber da stehen würde (so etwa) ca. 50 Aktenordner mit s/w-Negativen von NN aus dem Zeitraum 1938 bis 1967 und der Preis soll dann 500 EURO sein. Das passt nicht. Eben wegen der Nutzungsrechte. Das glaubt niemand. Für die Ordner inkl. Negative, OK.

    gruss CLW

    1. Nachtrag:

      > Das gilt doch nur, wenn 2 Bedingungen erfüllt sind:
      > 1. Das Bild muss veröffentlicht sein
      > 2. Der Fotograf muss 50 bzw 75 Jahre tot sein

      WOmit ich sagen wollte: WENN die Bilder nicht veröffentlicht waren, sondern erst jetzt veröffentlicht werden, dann gilt: AB Veröffentlichung. D.h. der Fotograf kann schon lagen tot sein, das ist nur für die veröffentlichten Bilder wichtig. Nachträglich veröffentlichte Bilder sind von dieser Todes-Frist nicht betroffen. Da gilt die Frist (welche, weiß ich grad nicht) erst ab der Veröffentlichung. Aber eben zugunsten des Fotografen bzw. seiner Erben oder zug. der Rechteinhaber, die die Inhaberschaft auch nachweisen können.

      Also, wenn das Reisbus-Bild von 1932 erst 2013 hier veröffentlicht wurde, vorher nirgendwo sonst, dann ist es natürlich geschützt. (C) medienarchiv ist aber nur OK, wenn tatsächlich die Rechte ans Medienarchiv wirksam übertragen worden sind, vom Autor oder dem/den Erben.

      Gruss CLW

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