Fotoarchiv Gade

Cannabis

<

>

  1   2   3 4   5   6   7   8   9   10

Text und Fotos © Thomas Gade


Cannabis-20100719-123

Flora. Pflanzen. Hanf. Cannabis

Hanf / Cannabis

Kaum eine Pflanze ist so umstritten wie Hanf (Cannabis). Sie zählt zu den ältesten Nutzpflanzen, aus der die Fasern zum Herstellen von Seilen und Stoffen verwendet wurde. Die Samen können verfüttert werden. Außerdem kann man daraus Speiseöl pressen. Es gibt Papier aus Hanf. Die Gutenberg-Bibel soll darauf gedruckt sein.
Aber Hanf enthält auch THC (Tetrahydrocannabinol), eine chemische Verbindung, die berauschend wirkt und als Betäubungsmittel eingestuft ist. Ein anderer Stoff, CBD Cannabidiol), der Hanfpflanze wird nicht als psychoaktiv betrachtet und unterliegt deshalb nicht dem Betäubungsmittelgesetz. CBD wird eine Reihe heilender Wirkungen zugeschrieben, es soll beruhigen und Gelenkschmerzen bei Rheuma lindern. Inwieweit das zutrifft, darüber gibt es unterschiedliche Ansichten. Aber es darf legal vertrieben werden, sofern der nicht gänzlich auszuschließende THC Anteil nicht größer als 0,2 % ist.

Rauschmittel

Aus der Hanfpflanze können verschiedene Rauschmittel-Produkte gewonnen werden. Als Marihuana werden getrocknete Blüten und Blätter der weiblichen Hanfpflanze bezeichnet. Umgangssprachlich heißt es auch Weed oder Gras. Das Material wird wie Tabak in Zigarettenpapier gerollt und geraucht. Entweder solo oder als Beimischung zum Tabak. Das abhängig von der Wirkung und sicherlich auch vom individuellen Verhalten der Nutzer, umgangssprachlich Kiffer. Die Zigarette aus oder mit Marihuana wird Joint genannt.
Vor der Einführung von Seilen aus Kunstfasern gab es in Deutschland große Hanffelder, um die Fasern aus den Stängeln zu gewinnen. Dass aus den getrockneten und fermentierten Blättern ein Tabak erstellt werden konnte, war der Landbevölkerung durchaus bekannt. Das Kraut in vielen langstieligen Pfeifen stammte von Hanffeldern. Virginia Tabak aus Amerika war dagegen recht teuer.
Einen höheren Wirkungsgrad als Marihuana hat Haschisch. Es besteht vor allem aus dem Harz an den Blüten, enthält aber auch Pflanzenteile. Das Material wird zu Platten gepresst. Haschisch wird meistens Dope oder Shit genannt. Um die Mengen zu erhöhen, werden zusätzlich häufig Streckmittel dazu gemischt, die von der Farbe und ihrem Geruch nicht auffallen sollen. Den Produzenten und Händlern geht es darum, mehr Ware zum Verkauf anbieten zu können und für Konsumenten ergibt sich daraus immer ein gesundheitsgefährdendes Risiko.
Die traditionelle Landwirtschaft, mit dem Ziel möglichst lange Fasern und viele Samen zu gewinnen, hat entsprechende Sorten gezüchtet. In der Drogenszene sind die Fasern unbedeutend, stattdessen wird ein möglichst hoher THC Anteil angestrebt. Für illegale medizinische Produkte ist dagegen ein hoher CBD Anteil attraktiv.

Wie kam es zum Verbot?

Bis 1929 war Cannabis von jedermann anzubauen. Opium, Heroin und Kokain waren bereits verboten. Allerdings konnten Ärzte und Apotheker diese Drogen noch verschreiben oder vertreiben. 1937 wurde der Anbau und Handel von Cannabis in den USA verboten. Allerdings braucht man im Zweiten Weltkrieg Fasern für Textilien und Seile; deshalb wurde das Verbot zeitweilig ausgesetzt. In der 68-er Generation waren Marihuana und Haschisch unter Künstlern, Hippies, Studenten und anderen jedoch gängige Rauschmittel. Da aus solchen Kreisen reichlich Gesellschaftskritik kam, wurden die Gesetze Anfang der 1970er verschärft.
In Deutschland wurde 1929 ein Cannabisverbot erlassen. In Apotheken konnte es noch einige Jahre danach gekauft werden. Parallel zur Entwicklung in den USA wurde 1971 in Deutschland das Betäubungsmittelgesetz erlassen, in dem nicht nur Strafen für Produzenten und Händler festgelegt waren, sondern auch für Konsumenten.
Für die Produzenten von Papier aus Holz sowie Textilien und Seilen aus Kunstfasern war die Verdrängung des nachwachsenden Rohstoffes Hanf wichtig, um eine Konkurrenz aus der Landwirtschaft auszuschalten. So besaß der US-amerikanische Verleger William Randolph Hearst Anfang des zweiten Jahrhunderts die größte Zeitungskette in den USA und zählte zu den reichsten Menschen weltweit. Ihm gehörten auch mehrere Papierfabriken und er kritisierte in seinen Medien heftig die Hanfproduktion.

Im Ärzteblatt stellte Udo Fuchs 2015 im Artikel „Drogenpolitik: Konkurrenz ausgeschaltet„ diese These auf: "Nicht gesundheitliche Gefährdung des Menschen durch Hanf, sondern rein wirtschaftliche und machtpolitische Gründe führten zum Anbauverbot von Cannabis, … .
Treibende Kraft für die Durchsetzung der sogenannten „Marijuana Tax Act“ von 1937 war der amerikanische Zeitungsverleger und Medienriese William Randolph Hearst, der mit diesem Gesetz elegant die Papierherstellung aus Hanf seiner noch verbliebenen Konkurrenz ausschaltete. Hearst besaß nicht nur 25 Tageszeitungen, 24 Wochenzeitungen, zwölf Radiosender, zwei weltweite Nachrichtensender, das Cosmopolitan Filmstudio sowie andere Medienfirmen, sondern war auch Waldbesitzer und Papiermühlenmagnat. In dieser Position war es ihm ein Leichtes, den einzig verbliebenen Konkurrenten zur Papierherstellung, nämlich den Hanfanbau, per Gesetz verbieten zu lassen, indem er Hanf als gefährlichste Droge seit Anbeginn der Menschheit deklarierte. " (Zitat/ Quelle aerzteblatt.de)

Mit im Boot soll der DuPont-Konzern gesessen haben, dessen Chemiker in den 1930ern eine vollsynthetische Faser (Nylon) aus Polyamiden entwickelt hatten. Die altbekannten Fasern der Hanfpflanze waren der Durchsetzung von Kunstfasern im Wege.
In der Öffentlichkeit wurde dies natürlich anders begründet. Rauschmittel aus der Hanfpflanze machen Leute träge und faul. Reißerische Etiketten, wie „Marihuana, the Assassin of the Youth“, machten Stimmung gegen Hanf. Außerdem seien Marihuana und Haschisch Einstiegsdrogen auf den Weg in die Abhängigkeit von Opium, Heroin, Kokain und synthetischen Drogen.
Ob solche Annahmen stimmen, kann man infrage stellen. Hearst hätte ja selber Hanf anbauen können, wenn damit billiges Papier zu produzieren gewesen wäre.

Mag sein, dass wirtschaftliche Interessen einflussreicher Leute die Gesetze gegen Hanf beflügelten, möglicherweise waren es auch nur ideologische Positionen.

Legalisierung

Das Cannabisverbot konnte den Konsum von Haschisch und Marihuana nicht stoppen. Stattdessen haben sich illegale Strukturen zu Produktion und zum Vertrieb entwickelt. Konsumenten werden prinzipiell als Kriminelle betrachtet. Das führte zu einem beträchtlichen Aufwand für die Polizei, Gerichte und letztlich auch im Gefängniswesen.
Mit der Begründung Einstiegsdroge könnte man genauso gut Alkohol für illegal erklären oder diverse Beruhigungsmittel aus der Apotheke. Außerdem verdienen Staaten ganz gut an Rausch- und Genussmitteln, wie Alkohol und Zigaretten. Zudem lassen sich die positiven medizinischen Aspekte nicht ausklammern. CBD-Produkte sind im Trend.
Seit langem stellen Politiker sich die Frage, ob die private Aufzucht von einigen Cannabis Pflanzen auf dem Balkon oder im Garten strafrechtlich relevant sein soll oder der Besitz kleiner Mengen, die dem privaten Gebrauch zuzuschreiben sind. Intransparente Herstellungsprozesse für die illegal verkaufte Droge können nicht im Sinne des Volkswohls sein, wenn zur Streckung Substanzen beigemischt werden, die eventuell giftig sind.
Im Nachbarland Niederlande ist seit langem der Besitz von 5 g straffrei. Außerdem kann man Hanfprodukte legal in lizenzierten "Coffeeshops" erwerben. Die Betreiber solcher Geschäfte dürfen ihre Ware im Prinzip nicht legal in den nötigen Mengen einkaufen, sondern beziehen sie vom Schwarzmarkt. Es gibt eine gesetzliche Grauzone, die offenbar seit Jahren auf Gepflogenheiten basiert, die der Polizei, den Behörden und Betreibern bekannt sein. Cannabis ist daher nicht wirklich legal, sondern wird in gewissen Grenzen toleriert.

In Deutschland gibt es zwar keine Coffeeshops, aber seit 2017 kann "medizinischer" Cannabis nach ärztlicher Verschreibung über Apotheken bezogen werden. In Berlin heißt es in Betäubungsmittelgesetz in der Fassung vom 16. Oktober 2017:
"- Ist eine Person im Besitz von bis zu 10 Gramm Haschisch oder Marihuana, ist das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft einzustellen, wenn keine Gefährdung anderer vorliegt. - Handelt es sich um Mengen von mehr als 10 Gramm, aber maximal 15 Gramm dieser Stoffe, ist die Staatsanwaltschaft nicht mehr verpflichtet, das Verfahren einzustellen. Sie hat aber – wenn keine besonderen Umstände dagegensprechen – immer noch die Möglichkeit dazu."

Es werden jedoch immer Ermittlungsverfahren eingeleitet. Außerdem wird die Führerscheinstelle informiert. Strenger geht es zu, wenn mit dem Konsum in der Öffentlichkeit geprahlt wird oder es vor Kindern und Jugendlichen geschieht, nachteilige Auswirkungen im öffentlichen Straßenverkehr zu befürchten sind oder der Besitz, Handel und Konsum im Justiz-oder Maßregelvollzug stattfindet.

Perspektive

Am 12. April 2023 veröffentlichte die Bundesregierung neue Positionen zu Cannabis. Dann heißt unter anderem: " Erwachsene sollen künftig Cannabis in bestimmten Mengen privat oder in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen anbauen dürfen sowie im Rahmen eines regionalen Modellvorhabens in lizenzierten Fachgeschäften erhalten können. … Ziel bleibt weiterhin, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Substanzen zu verhindern, den Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsu­menten bestmöglich zu gewährleisten sowie den Schwarzmarkt einzudämmen. … "

Der Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach begründet dies mit folgenden Sätzen: " Cannabis ist ein weit verbreitetes Genussmittel. Es wird in Deutschland oft illegal angeboten und genutzt. Damit gefährdet es häufig die Gesundheit. Besonders Jugendliche sind durch Cannabis in ihrer sozialen und kognitiven Entwicklung beeinträchtigt. Trotzdem konsumieren immer mehr Jugendliche die Droge. Die Schwarzmarktware ist häufig verunreinigt und schafft zusätzliche Gesundheitsgefahren. Das können wir nicht länger hinnehmen. Deswegen wagen wir die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in klaren Grenzen und drängen den Schwarzmarkt zurück, flankiert durch Präventionsmaßnahmen für Jugendliche. Der Gesundheitsschutz steht dabei im Vordergrund. Die bisherige Cannabis-Politik ist gescheitert. Jetzt müssen wir neue Wege gehen."

Der Bundesjustizminister Marco Buschmann meinte dazu: „Der bisherige restriktive Umgang in Deutschland mit Cannabis ist gescheitert. Das Verbot von Cannabis kriminalisiert unzählige Menschen, drängt sie in kriminelle Strukturen und bindet immense Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden. Es ist Zeit für einen neuen Ansatz, der mehr Eigenverantwortung zulässt, den Schwarzmarkt zurückdrängt und Polizei und Staatsanwaltschaften entlastet. Wir trauen den Menschen mehr zu- ohne dabei die Gefahren, die vom Cannabiskonsum ausgehen können zu verharmlosen.“

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir fügte hinzu: „Der Konsum von Cannabis ist eine gesellschaftliche Realität. Eine jahrzehntelange Verbotspolitik hat davor die Augen verschlossen und damit vor allem Probleme verursacht: zulasten unserer Kinder und Jugendlichen, der Gesundheit von Konsumierenden und der Strafverfolgungsbehörden. Nun schaffen wir eine stimmige und pragmatische Cannabis-Politik aus einem Guss, vom Anbau bis zum Konsum. Niemand soll mehr bei Dealern kaufen müssen, ohne zu wissen, was man sich da einhandelt. Durch einen kontrollierten Anbau und die Abgabe im Rahmen von Cannabis-Clubs stärken wir den Jugend- und Gesundheitsschutz. Und: Wir entziehen der organisierten Kriminalität den Boden, die selbst vor dem Verkauf an Kinder nicht zurückschreckt. Mit einem regionalen Modellprojekt loten wir zudem die Möglichkeiten einer kommerziellen Lieferkette aus.“


Cannabis-20100820-64

Flora. Pflanzen. Bodengewächse. Hanf (Cannabis sativa). Brennnesselgewächse (Urticaceae). Faser- und Ölpflanze.


Cannabis-20100820-73

Flora. Pflanzen. Bodengewächse. Hanf (Cannabis sativa). Brennnesselgewächse (Urticaceae). Faser- und Ölpflanze.


Cannabis-20100820-76

Flora. Pflanzen. Bodengewächse. Hanf (Cannabis sativa). Brennnesselgewächse (Urticaceae). Faser- und Ölpflanze.


Cannabis-20100820-77

Flora. Pflanzen. Bodengewächse. Hanf (Cannabis sativa). Brennnesselgewächse (Urticaceae). Faser- und Ölpflanze.


Cannabis-20100820-85a

Flora. Pflanzen. Bodengewächse. Hanf (Cannabis sativa). Brennnesselgewächse (Urticaceae). Faser- und Ölpflanze.


Cannabis-20100820-88

Flora. Pflanzen. Bodengewächse. Hanf (Cannabis sativa). Brennnesselgewächse (Urticaceae). Faser- und Ölpflanze.


Cannabis-20100820-92

Flora. Pflanzen. Bodengewächse. Hanf (Cannabis sativa). Brennnesselgewächse (Urticaceae). Faser- und Ölpflanze.


Cannabis-20100820-95

Flora. Pflanzen. Bodengewächse. Hanf (Cannabis sativa). Brennnesselgewächse (Urticaceae). Faser- und Ölpflanze.



Cannabis-20120728-78a

2012. Hanf. Cannabispflanze vor einem Regenbogen. Er wurde nicht in das Bild montiert, sondern stand tatsächlich hinter der Pflanzen. Das Bild bedient ein Klischee zur Droge. Flora. Pflanzen.


Cannabis-20140507-100

7. 5. 2014. Flora. Cannabis Pflanzen an der Böschung des Nordufer in Berlins. Sie wuchsen an einer frischen Aufschüttung am Berliner Nordufer. Vermutlich wurden sie nicht illegal gepflanzt; die Saat dürfte sich in der herbeigebrachten Erde befunden haben oder stammte aus Vogelfutter, das die Bürger im Winter an Zweige hängen. Da noch keine anderen Pflanzen dort wuchsen, konnten Hanfpflanzen sich in dem Jahr dort wachsen.


Cannabis-20140507-101

7. 5. 2014. Flora. Pflanzen an der Böschung des Nordufers. Cannabis. Hanf. Kannabis

<

>

  1   2   3 4   5   6   7   8   9   10